AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bodye / Sportathlon by Heiko Körlings

Vorwort

Wir nehmen unsere Kunden ernst und eine persönliche Ebene ist uns wichtig!

Unsere Webseite dient daher grundsätzlich der Erstinformation. Näheres wollen wir – ausser dies wäre nicht nötig –  jeweils direkt besprechen.

Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss erfolgt nur auf Grundlage unserer jeweils bei Vertragsschluss geltenden AGB. Diese ist auch auf unserer Webseite einzusehen. Abweichungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragsparteien.

Zuerst ist seitens des Interessenten eine Anmeldung zum Personaltraining zu unterzeichnen.  Diese enthält unsere AGB, die Bestandteil des Vertrages mit uns bilden.  

Anhand eines Beratungsbogens führen wir sodann (ausser es handelt sich z.B. um eine Folgemitgliedschaft und persönliche Möglichkeiten sind unverändert) ein persönliches Gespräch und ermitteln Grundsätzliches zu Motivation und Gesundheit. Dieses Gespräch erfolgt in der Regel vor Ort im Studio, denn es ist wichtig, dass man sich und das Equipment kennen lernt, sowie über Ziele, Einschränkungen, Möglichkeiten und Erwartungen spricht.

Der Vertragsabschluss erfolgt dann durch eine Auftragsbestätigung und / oder einer Rechnung unsererseits. Diese erhält man entweder vor Ort im Studio oder per Mail übersandt. Durch fristgemässe Bezahlung des Rechnungsbetrages können sodann unsere per Vertrag vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen werden. 

Von Standardtarifen abweichende Vereinbarungen, z.B. über Einzeltrainings oder im Rahmen von Spezialprogrammen, sind möglich. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten auch dann diese AGB als Bestandteil der abweichenden Vereinbarung. 

Der Vertragsinhalt wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. 

Die Miete von Equipment für Online-Trainings erfolgt durch einen zusätzlichen beidseitig zu unterzeichnenden Mietvertrag. Hier können weitere AGB zum Vertragsbestandteil werden. 

Wir weisen darauf hin, dass gewisse Leistungen – wie z.B. der Kauf eines privaten EMS-Anzugs nebst dazugehörigem Equipment – nicht mit uns, sondern direkt zwischen dem Interessenten bzw. dem Mitglied und dem jeweiligen Anbieter zustande kommen. Gerne unterstützen wir hierbei mit unserer jeweils persönlichen Erfahrung, bitten jedoch um Verständnis, dass wir diesbezüglich keinerlei Verbindlichkeiten, bzw. eine Haftung übernehmen können.

Mitglieds-Tarife

Unsere Standardtarife gelten grundsätzlich für Trainings zu zweit plus ggf. zusätzliche Teilnehmer (insbesondere bei Onlinetrainings). Einzeltrainings und andere Spezialtrainings sind möglich, bedürfen jedoch einer speziellen Vereinbarung. 

   

Standardtarife

Im Rahmen des:

a. e6 – Tarifs wird der Vertrag auf 6 Monate abgeschlossen. Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag beträgt CHF 69.-

b. e12 – Tarifs 52 wird der Vertrag auf 12 Monate abgeschlossen. Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag beträgt CHF 59.-

c. e10 – Tarifs wird der Vertrag auf 10 Trainings innerhalb 12 Monaten ab Vertragsabschluss abgeschlossen. Der Beitrag pro Training beträgt CHF 79.-

Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit ist in der Regel möglich, erfordert jedoch unsere Zustimmung. Der neue Mitgliedsbeitrag bemisst sich ab dem Datum des Vollzugs dieses Wechsels. Zahlungen für bereits in Anspruch genommene Leistungen sowie solche Leistungen, die bis zu diesem Wechsel hätten in Anspruch genommen werden können, werden dem neuen Vertrag nicht gutgeschrieben. Eventuelle Überzahlungen aus dem vorigen Vertrag werden mit dem neuen Mitgliedsbeitrag verrechnet.

Alle Tarife erlauben jeweils ein Training pro Woche. Doppeltrainings in einer Woche sind möglich, reduzieren jedoch dann entsprechend die Gesamtanzahl der Wochentrainings des jeweiligen Abos.    

Es besteht kein Anspruch auf feste Trainingszeiten. Die Trainingszeit wird vom Mitglied zusammen mit bodye festgelegt und orientiert sich an den während der Öffnungszeiten des Studios jeweils verfügbaren Terminen.

Um eine kurzfristige und flexible Terminplanung zu ermöglichen, können Termine bis zu 3 Stunden (per Mail) vor Beginn verschoben werden, werden jedoch ansonsten verrechnet.

Die Öffnungszeiten im Studio in Zürich sind:

Mo – Fr: 10:00 – 19:00

Sa: 10:00 – 13:00

Ein Training ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Verfügbarkeit und der gesonderten Vereinbarung.

Verfügbarkeit von Online-Trainings

Die Durchführung von Online-Trainings richtet sich nach den individuell mit dem Mitglied getroffenen Vereinbarungen und innerhalb der jeweils technischen Verfügbarkeiten. 

bodye ist bemüht, diese auf seiner Seite nach dem Stand der Technik und im Rahmen der Möglichkeiten des jeweiligen Providers störungsfrei anzubieten. Ein Anspruch auf die jederzeit fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung von Onlinetrainings besteht jedoch nicht. 

Das Mitglied ist seinerseits selbst dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für das Onlinetraining auf seiner Seite gegeben sind. Im Zweifel gilt eine gebuchte Trainingseinheit, auch wenn aus technischen Gründen das Training nicht voll erfüllt werden konnte, als in Anspruch genommen. Dies insbesondere weil gebuchte Zeiten nicht für andere Vertragspartner genutzt werden können.

Sollten Online-Trainings aus technischen Gründen definitiv nicht weiter durchführbar sein, so liegt ein ausserordentlicher Kündigungsgrund vor, soweit diese nicht nur als Zusatzoption zum Training vor Ort in Zürich angeboten werden.

Mitgliedsbeiträge, Verzug und Unterbrechungen

Die Mitgliedsbeiträge des gewählten Tarifs werden zu Beginn des Vertrags einmalig oder zu den vereinbarten Raten im Voraus berechnet und sind jeweils innert 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. 

Eine turnusmässige Tarifanpassung während der Vertragszeit kann nur bei Ratenzahlung der folgenden Rechnung erhoben werden und ist auch erst dann wirksam.

Im Fall des Verzugs werden im Falle der Vereinbarung von Raten sämtliche Ratenbeträge bis Ende der Vertragslaufzeit auf einmal fällig.

bodye behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu berechnen und den Fall – verbunden mit weiteren Kosten für das Mitglied – einem Inkassobüro zur Einforderung zu übertragen. 

Weitere gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Bei Entzug eines SEPA-Lastschriftmandats wird der im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich bereits bezahlter Leistungen mit dem Entzug fällig. Zusatzkosten – mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40 werden dem fälligen Betrag hinzu belastet.

Im Falle einer Trainingsunterbrechung durch Krankheit oder Unfall wird dem Mitglied eine Zeitgutschrift oder auf Verlangen die Möglichkeit, diese durch ein zweimaliges Training pro Woche aufzuholen, gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens fünf (5) Tage gedauert hat und der Nachweis durch ein Attest eines Arztes erbracht wird. 

Im Falle der Trainingsunterbrechung durch Zivilschutz, Militärdienst oder Arbeitsabwesenheit wird das Abo entsprechend verlängert, soweit ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

Im Fall der Schwangerschaft des Mitglieds kann die Trainingsunterbrechung bis spätestens 12 Monate nach der Geburt des Kindes verlängert werden.

Trainingsunterbrechungen durch Ferienabwesenheit können durch vorherige Absprache nachgeholt bzw. durch 2-maliges Training pro Woche aufgeholt werden. 

Bei einer allfälligen unverschuldeten Betriebsunterbrechung des Studios verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung. 

Gebühren

Gebühren für Leistungen wie Trainingskleidung vor Ort, Handtücher, Getränke, Ernährungsprodukte sowie andere Zusatzleistungen bestimmen sich nach den jeweils aktuellen Preiskonditionen, angegeben in Ihrem bodye-Studio. Nicht vertraglich geregelte Leistungen erfolgen ohne Anspruch auf dauerhafte Leistung.

Kündigung, Vertragsübertragung, Pausierung

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf grundsätzlich der Schriftform. Eine Kündigung per Mail ist möglich, jedoch nur dann gültig, wenn diese durch Rückmail bestätigt wurde. 

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Ablauf des Vertrages. Die Einhaltung der Kündigungsfrist bestimmt sich nach dem Eingang des Kündigungsschreibens.

Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit – ausser es wurde etwas anderes vereinbart – stillschweigend jeweils um sechs Monate, sofern der Vertrag nicht ordentlich  gekündigt wurde.

Die Pflicht des Mitglieds zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge und ggf. weiterer Kosten gemäss Zahlungsplan bis zum Ende der Laufzeit wird durch eine ordentliche Kündigung nicht berührt.

Das Recht, den Vertrag beiderseits ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

Eine ausserordentliche Kündigung aufgrund der dauerhaften Unfähigkeit des Mitglieds, aus gesundheitlichen Gründen am EMS-Training teilzunehmen, bedarf der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests. Eine nur vorübergehende Sportunfähigkeit ist hiervon ausgenommen. In diesem Fall kann jedoch der Vertrag pausiert werden.

Die ausserordentliche Kündigungsfrist bei einem Wegzug des Mitglieds ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich. Dies jedoch nur, wenn das Mitglied mehr als 30 km aus dem Gebiet eines bodye- Studios wegzieht. Der Wegzug ist durch Bescheinigung der Meldebehörde nachzuweisen.

Befindet sich das Mitglied mit mindestens einem Beitrag mehr als 30 Tage in Verzug, kann bodye die Vereinbarung ausserordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

Bei groben Verstössen seitens des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzerordnung ist bodye berechtigt, die Vereinbarung ausserordentlich zu kündigen.

Die Mitgliedschaft kann nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen an eine andere Person,  vorausgesetzt diese ist in der Lage, die vereinbarten Trainings vollumfänglich wahrzunehmen, übertragen werden. 

Bei einer Übertragung fallen Gebühren in Höhe von CHF 100 an. 

Das Mitglied stellt sicher, dass Trainings nicht von Dritten genutzt werden und stellt bodye diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.

Rückerstattungen

Rückerstattungen bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgen pro rata temporis und für die Restlaufzeit des Vertrages. Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich bei ärztlich attestiertem Trainingsdispens oder bei einem Wegzug gemäss vorbenannter Bedingungen. 

Es kann eine Bearbeitungsgebühr von in der Regel CHF 50, jedoch bis zu CHF 100, berechnet werden, die dann bei einer Rückerstattung  in Abzug gebracht wird.

Haus- und Benutzungsordnung

Mit Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die jeweils gültige Haus- und Benutzungsordnung. 

Insbesondere verpflichtet sich das Mitglied zu einem stets höflichen Umgangston sowie dazu, andere Anwesende oder Dritte nicht zu beleidigen bzw. gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten zu verstossen. Dies gilt auch für Onlinetrainings.

Haftung

Wir haften im gesetzlichen Rahmen und – soweit zulässig – nur im Falle von Vorsatz sowie bei grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen und das Verhalten Dritter ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Wir nehmen den Datenschutz ernst und richten uns nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. 

Aktuelle Angaben entnehmen Sie bitte dem Hinweis „Datenschutz“ auf unserer Webseite (https://www.bodye.ch/datenschutz/).

Anwendbares Recht, Vertragssprache, Änderungen des Vertrags und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. 

Vertragssprache ist Deutsch. 

Änderungen des Vertrags bedürfen derselben Form wie der Vertragsabschluss, können auf Verlangen jedoch der Schriftform inklusive persönlicher Unterschrift unterliegen. Vertragsrelevante Daten und deren Änderung (Name, Adresse, Bankverbindung, Unterbrechungen, etc.) sind uns unaufgefordert unverzüglich schriftlich oder per Mail mitzuteilen.

Gerichtsstand ist Zürich.

Schlussbestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamten Vereinbarungen des Vertrages. Statt der unwirksamen Regelungen gelten sodann die gesetzlichen Regelungen.